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Ratgeber für Eltern · Schutz & Gefahren

Kind hat ein Foto verschickt: Schritt für Schritt richtig reagieren

Ein Foto ist schnell verschickt, und oft merken Kinder erst danach, dass etwas nicht stimmt. Wenn es sich um ein persönliches oder freizügiges Bild handelt, zählt jetzt vor allem eines: ruhig und in der richtigen Reihenfolge handeln. Diese Anleitung zeigt, was hilft, was Sie auf keinen Fall tun sollten und wo Sie Unterstützung bekommen.

Grundschulmax-RedaktionStand November 2026 · 5 Min. Lesezeit · mit Quellen

Zuerst: Ihr Kind ist nicht schuld

Kinder verschicken Fotos aus Vertrauen, aus Neugier oder weil sie unter Druck gesetzt wurden. Wer ein Kind um Bilder bittet, nutzt genau das aus. Sagen Sie Ihrem Kind deshalb als Erstes, dass Sie froh sind, dass es Ihnen davon erzählt, und dass Sie es jetzt gemeinsam lösen. Vorwürfe, Strafen oder ein spontanes Handyverbot führen eher dazu, dass Ihr Kind beim nächsten Problem schweigt.

Auch rechtlich gilt: Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 Strafgesetzbuch schuldunfähig 1. Ihr Kind wird für das eigene Foto also nicht bestraft. Strafbar handelt, wer ein Kind zu solchen Aufnahmen bringt, sie besitzt oder verbreitet.

Welches Foto war es, und an wen ging es?

Klären Sie in Ruhe die wichtigsten Fragen, ohne Ihr Kind zu verhören:

  • Was ist auf dem Bild zu sehen? Ein normales Porträt, etwas mit Schule oder Wohnort im Hintergrund oder ein freizügiges Bild?
  • An wen ging es? An eine Person aus der Klasse, eine Gruppe oder einen Kontakt, den Ihr Kind nur online kennt?
  • Über welche App und wann?
  • Gab es Druck? Wurde mehr verlangt, wurde gedroht oder Geld gefordert?
SituationWas jetzt wichtig ist
Normales Foto an einen Online-KontaktKontakt beobachten, keine weiteren Daten oder Bilder schicken, Muster von Cybergrooming prüfen, bei Auffälligkeiten melden
Freizügiges oder Nacktbild an GleichaltrigeNicht weiterleiten lassen, Schule bzw. Eltern einbeziehen, Bild löschen lassen, Beratung nutzen
Freizügiges oder Nacktbild an einen FremdenPolizei einschalten, Gerät unverändert lassen, Kontakt nicht konfrontieren
Erpressung oder DrohungNicht zahlen, nichts weiter schicken, sofort Polizei

Ging ein normales Foto an einen unbekannten Online-Kontakt, hilft unser Ratgeber Ein Fremder schreibt meinem Kind weiter. Die folgenden Schritte betreffen persönliche oder freizügige Bilder.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Viele Eltern wollen das Bild sichern, um es der Polizei zu zeigen. Das ist gut gemeint, aber gefährlich. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät ausdrücklich: solche Inhalte nicht weiterleiten, nicht herunterladen und keine Screenshots machen, auch nicht, um Beweise zu sichern 2. Der Besitz kinderpornografischer Inhalte ist nach § 184b Strafgesetzbuch strafbar. Das Gesetz kennt Ausnahmen nur für staatliche Aufgaben sowie dienstliche oder berufliche Pflichten, nicht allgemein für Eltern 3. Konkret heißt das:

  • Das Bild nicht an sich selbst, den Partner, Lehrkräfte oder andere Eltern schicken.
  • Kein Foto vom Bildschirm machen.
  • Das Bild nicht in einer Cloud oder auf dem eigenen Rechner ablegen.
  • Den Empfänger nicht selbst anschreiben oder bedrohen.

Lassen Sie das Gerät Ihres Kindes so, wie es ist, und klären Sie das weitere Vorgehen mit der Polizei. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie direkt bei der Polizei nach, bevor Sie etwas speichern oder löschen.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

1. Kontakt nicht fortsetzen

Ihr Kind sollte nicht mehr antworten und keine weiteren Bilder schicken, egal was versprochen oder angedroht wird. Bitten Sie es, Ihnen Bescheid zu geben, falls neue Nachrichten kommen.

2. Bei Erpressung: nicht zahlen

Manche Täter drohen, das Bild zu veröffentlichen, wenn nicht gezahlt oder mehr geschickt wird. Die Polizei rät, nicht zu zahlen, weil die Erpressung in den meisten Fällen nach einer Zahlung nicht aufhört. Den Chatverlauf sollten Betroffene sichern und früh zur Polizei gehen 4. Für Ihr Kind gilt hier besonders: Das Foto selbst sichern Sie nicht, siehe oben.

3. Polizei einschalten

Ging das Bild an einen Erwachsenen oder einen Unbekannten, oder wird gedroht, erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Dienststelle. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Polizei das Smartphone gegebenenfalls einbehält, wenn sich der Inhalt darauf befindet 2. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110.

4. Bei der Plattform melden

Melden Sie das Profil des Empfängers und, falls das Bild bereits geteilt wurde, den Beitrag direkt in der App. Meta etwa empfiehlt Eltern, Drohungen und bereits geteilte Bilder zu melden und das Kind dabei nicht zu beschuldigen 5.

5. Verbreitung stoppen mit Take It Down

Der kostenlose Dienst Take It Down des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children ist für Minderjährige und für Eltern gedacht, die ihre Kinder unterstützen. Er ist auf Deutsch verfügbar unter takeitdown.ncmec.org. Das Bild wird dabei nicht hochgeladen: Auf Ihrem Gerät wird nur ein digitaler Fingerabdruck erstellt, mit dem teilnehmende Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder Snapchat das Bild erkennen und entfernen können 6. Das funktioniert auch vorsorglich, bevor ein Bild irgendwo auftaucht.

6. Schule einbeziehen, wenn Mitschüler beteiligt sind

Kursiert das Bild in einer Klasse, informieren Sie die Schulleitung. Wichtig für alle Beteiligten: Wer das Bild weiterleitet oder behält, macht sich unter Umständen strafbar, auch wenn er es nur zeigen wollte 2. Strafbare Inhalte können Sie außerdem anonym bei jugendschutz.net oder der Internet-Beschwerdestelle melden 6.

7. Unterstützung holen

Kostenlos und anonym beraten das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550, das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 7. Scham ist bei Kindern nach einem solchen Erlebnis normal. Wenn Ihr Kind sich zurückzieht, schlecht schläft oder Angst vor dem Handy hat, holen Sie sich frühzeitig Rat.

Checkliste: Die ersten 24 Stunden

  • Kind entlasten: Es ist nicht schuld und wird nicht bestraft
  • Klären: Was für ein Bild, an wen, über welche App, gab es Druck?
  • Bild nicht weiterleiten, nicht speichern, keinen Screenshot machen
  • Kein weiterer Kontakt, keine Zahlung
  • Bei Fremden, Erwachsenen oder Erpressung: Anzeige bei der Polizei
  • Profil und Beiträge in der App melden
  • Take It Down nutzen, um die Verbreitung zu stoppen
  • Schule informieren, wenn Mitschüler beteiligt sind
  • Beratung für sich und Ihr Kind in Anspruch nehmen

Wie Sie künftig vorbeugen

Wenn sich die Lage beruhigt hat, ist ein guter Moment für ein ruhiges Gespräch. Kinder verstehen Regeln besser, wenn sie den Grund kennen:

  1. Ein verschicktes Bild kann man nicht zurückholen. Auch Bilder, die sich angeblich selbst löschen, können gespeichert werden.
  2. Keine Fotos ohne Kleidung, an niemanden. Auch nicht an Freunde und auch nicht im Spaß.
  3. Wer nach Fotos fragt und Geheimhaltung verlangt, meint es nicht gut. Das ist immer ein Grund, die Eltern einzuweihen.
  4. Druck ist ein Alarmzeichen, egal ob er freundlich oder drohend klingt.

Prüfen Sie außerdem, mit wem Ihr Kind in Spielen und Messengern schreiben kann. Hinweise dazu finden Sie in den Ratgebern Cybergrooming, WhatsApp und Klassenchat und Kindersicherung.

Regeln und Einstellungen allein reichen aber nicht. In dem Moment, in dem jemand nach einem Foto fragt, sitzt Ihr Kind allein vor dem Bildschirm. Es hilft, diese Situation vorher geübt zu haben. Im Internet-Führerschein entscheidet Ihr Kind in echten Chat-Szenen selbst, wie es reagiert, und bekommt sofort erklärt, warum. Jeder Tag beginnt mit einer Wiederholung vom Vortag, damit das Gelernte im Ernstfall abrufbar ist.

Häufige Fragen

Macht sich mein Kind strafbar, wenn es ein Nacktfoto von sich verschickt hat?

Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB schuldunfähig und werden nicht bestraft. Strafbar handelt, wer solche Bilder von Kindern besitzt, verbreitet oder ein Kind dazu bringt.

Darf ich das Bild speichern, um es der Polizei zu zeigen?

Nein. Die Polizei rät, solche Inhalte weder herunterzuladen noch weiterzuleiten oder abzufotografieren, auch nicht zur Beweissicherung. Lassen Sie das Gerät unverändert und gehen Sie damit zur Polizei.

Wie bekomme ich das Bild wieder aus dem Netz?

Melden Sie Profil und Beitrag direkt bei der Plattform und nutzen Sie den kostenlosen Dienst Take It Down. Er erstellt auf Ihrem Gerät einen digitalen Fingerabdruck, mit dem teilnehmende Plattformen das Bild erkennen und entfernen können.

Was tun, wenn jemand mit dem Foto droht?

Nicht zahlen und nichts weiter schicken, denn Erpressungen hören nach einer Zahlung meist nicht auf. Wenden Sie sich sofort an die Polizei.

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